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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 21 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

Die Krankenkassen werden durch diese Vorschrift zur Mitwirkung bei der [Erkennung und] Verhütung von Zahnerkrankungen in Form der Gruppenprophylaxe verpflichtet.


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