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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen [einer durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen [eines nicht rechtswidrigen] Schwangerschaftsabbruchs

Arbeitsunfähigkeit wegen einer [durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft begründet einen Anspruch auf Krankengeld nach [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V], sofern nicht ein Krankengeldanspruch aufgrund § 44 Absatz 1 SGB V gegeben ist. Arbeitsunfähigkeit im Sinne des [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V] liegt vor, wenn und solange der Versicherte aus einem der genannten Gründe seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann; die Arbeitsunfähigkeit erfasst mithin auch die Zeit, in der der Versicherte wegen der Nachwirkungen des vorgenommenen Eingriffs nicht arbeiten kann.


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