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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 7.3.16. RS 2024/03, Berechnung für Leistungsbeziehende nach dem SGB III

In den Fällen, in denen Versicherte Arbeitslosengeld beziehen, ist gemäß § 45 Absatz 2 Satz 5 SGB V das Kinderkrankengeld für die Dauer der stationären Mitaufnahme im Sinne des § 45 Absatz 1a SGB V anhand der Vorgaben es § 47b SGB V zu berechnen, sofern die Leistungsvoraussetzungen hierfür vorliegen (siehe Ziff. 4.4.1.11.1.).


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