Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG
Ziff. 1. GMG-Empf, Allgemeines
Versicherte können Leistungsansprüche u. a. bei vorübergehendem Aufenthalt im anderen EWR-Staat oder in der Schweiz wahlweise auf Basis von 2 verschiedenen Rechtsgrundlagen geltend machen:
a.Auf Basis des überstaatlichen Rechts im Rahmen der Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/71 in Verb. mit der Durchführungsverordnung Nr. 574/72
-Gezielt gesuchte Auslandsbehandlung:
Mit vorheriger Genehmigung gegen Vorlage des Vordrucks E 112.
-Behandlung bei sonstigen Auslandsaufenthalten (z. B. Urlaubsreisen):
Ohne vorherige Genehmigung gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. der provisorischen Ersatzbescheinigung.
b.Auf Basis des innerstaatlichen Rechts im Rahmen des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V in Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Krankenkasse
-Krankenhausbehandlung:
Mit vorheriger Genehmigung
-Gesundheitsleistungen außerhalb des Krankenhauses:
Ohne vorherige Genehmigung, jedoch ggf. unter Einhaltung des innerdeutschen Antrags- und Begutachtungsverfahrens (z. B. Heil- und Kostenplan, Einschaltung des MDK).
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