Category Image
Gesetze

BUrlG – Bundesurlaubsgesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

BUrlG – Bundesurlaubsgesetz



§ 1 BUrlG, Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.


Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.