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BUrlG – Bundesurlaubsgesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)
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BUrlG – Bundesurlaubsgesetz



§ 8 BUrlG, Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.


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