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Richtlinien

KSVPsych-RL – KSV-Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KSVPsych-RL – KSV-Psychotherapie-Richtlinie



§ 10 KSVPsych-RL, Koordination der Versorgung der Patientinnen und Patienten im Netzverbund

Die Koordination nach § 5 umfasst:

  • 1.die Vernetzung mit anderen an der Versorgung der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten nach dieser Richtlinie beteiligten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern,
  • 2.das Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans,
  • 3.die Vereinbarung von Terminen bei Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern für die Patientin oder den Patienten auf Basis des Gesamtbehandlungsplanes,
  • 4.mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten das Aufsuchen der Patientin oder des Patienten in ihrem oder seinem häuslichen Umfeld, sofern erforderlich,
  • 5.das Führen von Gesprächen im Lebensumfeld der Patientin oder des Patienten sowie die Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen, sofern erforderlich,
  • 6.erforderlichenfalls den wöchentlichen telefonischen oder persönlichen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten und das Hinwirken auf Termintreue,
  • 7.Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit der Patientin oder dem Patienten,
  • 8.Kontaktaufnahme und den Austausch zur Anbahnung von weiteren Leistungen und Hilfen für die jeweilige Patientin oder den jeweiligen Patienten.

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