Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.III.1.3.1. RS 2002/02, Entgeltfortzahlung neben Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes oder Winterausfallgeldes

Für die Zeit, für die ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht und Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes oder Winterausfallgeldes zu zahlen ist (§ 47b Absatz 4 SGB V, § 47 Absatz 2 SGB VII), besteht Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI neben der Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.