Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.II.1.7. RS 2002/02, Beitragsbemessungsgrundlage für Bezieher von Übergangsgeld nach § 21 Absatz 2 SGB VI

Bei Beziehern von Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, die in diesem Versicherungszweig freiwillig oder als versicherungspflichtige Selbständige versichert sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen unter Beachtung von § 21 Absatz 2 SGB VI 80 v. H. des Einkommens, das den für das letzte Kalenderjahr vor Leistungsbeginn gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen zugrunde liegt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.