(1) Die Regelung über das Saison-Kurzarbeitergeld — als Sonderform des Kurzarbeitergeldes — und die ergänzenden Regelungen in § 175a SGB III ersetzen das bisherige System der Winterbauförderung und sollen eine Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bieten. Saison-Kurzarbeitergeld wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde (nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben/nach Erschöpfung tariflicher Vorausleistungen für witterungsbedingte Arbeitsausfälle) geleistet. Damit kann sowohl ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen als auch ein wirtschaftlich bedingter Auftragsmangel ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird es bei Arbeitsausfällen infolge unabwendbarer Ereignisse gezahlt.
(2) Im Übrigen gelten beim Saison-Kurzarbeitergeld die sonstigen Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (§ 175 Absatz 8 SGB III). Insofern wird auf eine ausführliche Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen verzichtet und nur auf Besonderheiten eingegangen.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.