Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG [RS 1996/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.2.2.6.1. RS 1996/02, Allgemeines

Bisher ruhte der Anspruch auf Verletztengeld in Höhe von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie für die Dauer des Bezugs anderer Entgeltersatzleistungen. Nunmehr sind Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie andere Entgeltersatzleistungen auf das Verletztengeld anzurechnen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.