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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. I.3.2.1. RS 2007/09, Streichung des § 7b SGB IV

Durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. 1. 2008 die Regelung des § 7b SGB IV aufgehoben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV inzwischen etabliert ist und bei zweifelhaftem Status eines Erwerbstätigen das Anfrageverfahren rechtzeitig innerhalb eines Monats nach Aufnahme der zu beurteilenden Tätigkeit beantragt wird.


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