Beiträge für Minijobs 2019
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur 450 Euro-Grenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijiobs
Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
---|---|---|
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,00 % |
Beitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,60 % |
Beitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,60 % |
Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,00 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 0,90 % |
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | |
bis 31.5.2019: | 0,24 % | |
ab 1.6.2019: | 0,19 % |
Stand
Erstellt am: 27.05.2019
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