Umlage- und Erstattungssätze 2025
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,8 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,3 % |
Bei 70 % Erstattung | 3,5 % |
Stand
Erstellt am: 18.12.2024
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Entgeltarten im Beitragsrecht, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
Mehr erfahrenSozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenUmlage U2: die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschutz
Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld entsteht für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Um sie abzumildern, gibt es die Umlage U2.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service