Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn 2 Gesellschafter-Geschäftsführer mit jeweils 50% an der Gesellschaft beteiligt sind und Sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden, stellt sich für mich die Frage ob man die Umlage 1 abführen muss. Zu Gesellschafterbeschlüssen braucht man die einfacher Mehrheit. Aus meiner Sicht gilt in diesem Fall die Regelung nicht, wie bei Fremdgeschäftsführen und Mindergesellschafter-Geschäftsführern.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Hanke