Wir haben einen Mitarbeiter, dessen mtl. Entgelt oberhalb der RV-BBG liegt. Mehrmals im Jahr lag Lohnfortzahlung für wenige Tage im Monat vor und die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts für die U1 Erstattung ist nachvollziehbar. Außer in einem Monat, in dem das fortgezahlte Entgelt für 25 Tage oberhalb der KV-BBG liegt. Hier erscheinen dann auf dem U1-Erstattungsantrag völlig andere Werte. Gibt es eine besondere Berechnungsformel, wenn die KV BBG für das fortzuzahlende Entgelt überschritten wird? Besten Dank vorab.
Expertenforum - Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung
-
02
RE: Fortgezahltes Entgelt bei U1 Erstattung
Guten Tag,
die Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) ermöglichen es den einzelnen Krankenkassen in ihrer Satzung
die Höhe der Erstattung zu begrenzen.
Da hier ganz unterschiedliche Regelungen bestehen, ist es ratsam sich direkt mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Grundsätzlich wird bei einer Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze folgende Berechnung des erstattungsfähigen Betrages vorgenommen:
Fortgezahltes Entgelt x Bemessungsgrenze : Arbeitsentgelt im betreffenden Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service