Expertenforum - Werkstudent

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent

    Hallo,

    Zählen die Weihnachtsferien der Uni (vom 24.12.2024 - 06.01.2025) auch zu den vorlesungsfreien Zeiten ?

    Haben einen Werkstudenten der in den Ferien mehr als die 20 Stunden arbeiten möchte. Ist das möglich und er bleibt weiterhin als Werkstudent in der Beitragsgruppe 0100. Oder muss ich ihn mit der Beitragsgruppe 1111 anmelden.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    Ordentlich Studierende sind in einer neben dem Studium mehr als geringfügig ausgeübten Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg). Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg ist, dass das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Student während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeitet. Während der vorlesungsfreien Zeit, den Semesterferien der Universität oder Hochschule, an der der Werkstudent eingeschrieben ist, kann die Arbeitszeit auch mehr als 20 Stunden in der Woche betragen.
     
    Vorlesungsfreie Zeit sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen (z. B. „Weihnachtsferien“) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.

    Insofern tritt bei einer Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Std in diesem Zeitraum der "Weihnachtsferien" Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.