Guten Tag,
mir liegt eine "Bescheinigung über Kollegbesuch" der Universität vor, der Mitarbeiter ist ordnungsgemäß als Kollegiat eingeschrieben.
Kann in diesem Fall der Mitarbeiter das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen?
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Fachportal für Arbeitgeber
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Guten Tag,
mir liegt eine "Bescheinigung über Kollegbesuch" der Universität vor, der Mitarbeiter ist ordnungsgemäß als Kollegiat eingeschrieben.
Kann in diesem Fall der Mitarbeiter das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen?
Vielen Dank.
Hallo Lohn,
unter einem Studienkolleg versteht man Studienbewerber, die fachlich oder sprachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet werden. Diese Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Fachrichtungen angeboten und dauern in der Regel ein Jahr (zwei Semester).
Diese Studienbewerber gehören allerdings nicht zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden, auch wenn von der Hochschule für dieses Vorbereitungsstudium eine Semesterbescheinigung ausgestellt wird.
Dementsprechend kann in so einem Fall das Werkstudentenprivileg nicht angewandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service