Expertenforum - Werkstudentenprivileg

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  • 01
    Werkstudentenprivileg

    Guten Tag,

    mir liegt eine "Bescheinigung über Kollegbesuch" der Universität vor, der Mitarbeiter ist ordnungsgemäß als Kollegiat eingeschrieben.

    Kann in diesem Fall der Mitarbeiter das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudentenprivileg

    Hallo Lohn,
     
    unter einem Studienkolleg versteht man Studienbewerber, die fachlich oder sprachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet werden. Diese Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Fachrichtungen angeboten und dauern in der Regel ein Jahr (zwei Semester).
     
    Diese Studienbewerber gehören allerdings nicht zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden, auch wenn von der Hochschule für dieses Vorbereitungsstudium eine Semesterbescheinigung ausgestellt wird.
     
    Dementsprechend kann in so einem Fall das Werkstudentenprivileg nicht angewandt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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