Diversität
Was feiert ihr denn?
Veröffentlicht am:28.01.2025
5 Minuten Lesedauer
In einer diversen Belegschaft sind auch unterschiedliche Religionen vertreten. Arbeitgeber, die auf die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden eingehen und andere Bräuche als Bereicherung ansehen, schaffen eine Reihe von Vorteilen für das Unternehmen. Ein wertschätzender Umgang mit interkulturellen Feiertagen fördert das Betriebsklima und stärkt die Motivation der Beschäftigten.

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Orientierung durch interkulturellen Kalender
Wer alle Mitarbeitenden an das Unternehmen binden will, erreicht das auch über Wertschätzung. Denn die ist ein Teil gesunden Führens und damit gelebte Betriebliche Gesundheitsförderung. Wertschätzung unterstützt das Gefühl, akzeptiert zu werden.
Wer Kultur und Glauben der Beschäftigten aus allen Religionen wertschätzen möchte, kann das durch einen zugewandten aktiven Umgang mit dem Thema interkulturelle Feiertage tun.
Darunter fallen religiöse Feste, die nicht durch die (meist katholischen und evangelischen) gesetzlichen Feiertage der Bundesländer abgedeckt sind: beispielsweise das Fastenbrechen der Muslime am Ende des Ramadans, das jüdische Jom Kippur oder das hinduistische Lichterfest Diwali.
Einen guten Überblick und eine Orientierung bietet ein interkultureller Kalender, den beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch für das Jahr 2025 zum Download anbietet.
Datum | Feiertag |
---|---|
7.1.25 | Weihnachten orthodox |
1.3.25 | Beginn des Ramadan (islamischer Fastenmonat) |
17.3.25 | St. Patrick’s Day (Gedenken an irischen Bischof Patrick) |
13.4.25 | Beginn des jüdischen Pessach-Festes (Gedenken an den Auszug aus Ägypten) |
20.4.25 | Ostersonntag |
6.6.25 | Beginn von Eid al-Adha (islamisches Opferfest) |
2.10.25 | Jom Kippur (jüdisches Versöhnungsfest) |
20.10.25 | Diwali (hinduistisches Lichterfest) |
Andere Bräuche als Bereicherung

Ein Unternehmen, das den interkulturellen Kalender jedes Jahr selbst auflegt, ist das Flughafen-Unternehmen Fraport. Für Christian Meyer, der sich im Vorstandsstab um die Themen Diversität und Inklusion kümmert, hat das viele Vorteile: „Jede Führungskraft und alle Mitarbeitenden wissen immer: Was steht an? Sie wissen, warum der eine Kollege keinen Kaffee mit ihnen trinkt und die andere Kollegin nicht mit ihnen in die Kantine geht, wenn beispielsweise gerade Ramadan ist“, erklärt er.
Das und dass Führungskräfte auch in Teambesprechungen die Feiertage thematisieren, sorgt oft für Interesse der anderen Mitarbeitenden für religiöse Bräuche anderer Glaubensrichtungen. Viele empfinden das als Bereicherung – und es zahlt auf die Toleranz und Weltoffenheit der Belegschaft ein.
Geringere Fehlzeiten, mehr Innovationskraft
Die Wertschätzung, die Arbeitgeber auf diese Weise muslimischen, jüdischen, buddhistischen oder Mitarbeitenden anderer Religionen entgegenbringen, zahle sich konkret aus, sagt Meyer.
Die Sensibilität sorge für gesteigerte Produktivität, geringere Fluktuation und niedrigere Fehlzeitenquoten. Meyer sagt: „Für das Engagement bekommen wir jedes Jahr Danksagungen. Und: Es ist ein Return on Invest und eine sehr nachhaltige Strategie, auch um Mitarbeitende zu halten.“
Dem pflichtet auch Juliane Schlei bei. Sie ist Kommunikationsleiterin der Charta der Vielfalt e. V., einer Arbeitgeberinitiative, die sich für mehr Vielfalt in der Arbeitswelt einsetzt. „Wenn sie interkulturelle Feiertage achten, dann leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Mitarbeitende mit ihren Bedürfnissen am Arbeitsplatz wertgeschätzt fühlen. Diese Zufriedenheit führt wiederum zu einer größeren Produktivität und Innovationskraft, von der die Organisation selbst wieder profitiert.“
Freistellung, aber ohne Bezahlung
Meyer betont dabei, dass der Wertschätzung die größte Bedeutung zukommt: „Es geht nicht darum, dass Unternehmen den Mitarbeitenden, die einen religiösen Feiertag begehen, zusätzlich bezahlten Urlaub geben sollen.“
Von Zusatzurlaub rät auch Rechtsanwalt Thomas Köllmann ab: „Wer beispielsweise seinen muslimischen Angestellten freigibt, um das Fastenbrechen zu feiern und den Tag auch bezahlt, erreicht sehr schnell das Gegenteil, denn Beschäftigte, die einer anderen Kirche angehören, können sich dann ungleich behandelt fühlen“, sagt er.
Ein guter Mittelweg
Tatsächlich haben Beschäftigte in den meisten Bundesländern einen Freistellungsanspruch für religiöse Feiern, geregelt ist das jeweils in den Feiertagsgesetzen der Länder. Das betrifft aber auch jeweils nur die Feierlichkeit: Die Beschäftigten können also eine religiöse Zeremonie besuchen und arbeiten in der Regel den restlichen Arbeitstag.
„Freistellung ohne Bezahlung ist also ein guter Mittelweg, um die Religionsfreiheit zu achten und gleichzeitig niemanden ungleich zu behandeln“, sagt Köllmann. Er hält für die Praxis eine Betriebsvereinbarung für sehr sinnvoll, um die Sensibilität für das Thema zu wecken. Dort könne auch beschrieben werden, wie genau die Regelung zur Freistellung aussehen soll.
