Gesund führen
Wieder gut beginnen
Veröffentlicht am:14.02.2025
5 Minuten Lesedauer
Ein strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) fördert die Rückkehr an den Arbeitsplatz und damit auch die Gesundheit.

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Gesetzlicher Anspruch auf BEM
Lohnfortzahlung, Überstundenvergütungen, Ersatzpersonal und Produktionsausfälle: Langzeiterkrankungen verursachen immense Kosten für Unternehmen. Kehren die Beschäftigten zurück, haben sie per Gesetz Anspruch auf Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Das gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind bzw. waren.
Langfristig gesund
„Ziel des BEM ist, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden“, erläutert Christian Konrad, Spezialist für Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. „Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit sollen wiederhergestellt und natürlich möglichst dauerhaft gesichert werden. Die AOK unterstützt Unternehmen mit Informationen und Materialien bei einer gelungenen Umsetzung des BEM.“
BEM-Ziele: Erhalten und vorbeugen
BEM soll die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachhaltig sichern.
Ob die Erkrankung arbeitsbedingt entstanden ist oder nicht, im Fokus stehen mögliche Maßnahmen
zum Erhalt des Arbeitsplatzes:- Arbeitsplatz ansehen
- Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld ergonomisch gestalten
- technische Arbeitshilfen zur Verfügung stellen
- Arbeitsplatz oder -bereich wechseln
- individuelle Gestaltung, von der Arbeitszeit bis hin zu Pausen
zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit:
- betrieblichen Gesundheitsschutz verbessern
- Angebote für individuelle Gesundheitsförderung bereitstellen
- arbeitsplatzbezogene Gesundheitsberatung durchführen
- interne oder externe Beratung anbieten
- Arbeitssicherheit erhöhen
Auch präventiv einsetzbar: BEM bei Burn-out
- Seit 2022 wird Burn-out im internationalen Katalog zur Klassifizierung von Krankheiten erstmal als „Syndrom“ bezeichnet.
- Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) darf der Begriff nur im beruflichen Zusammenhang genutzt werden. Denn Auslöser ist Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann: Die Gründe für ein Burn-out liegen häufig nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der Organisation.
- Das BEM kann hier eine wichtige Stütze für die Betroffenen sein und – eingebettet in ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement – die Weichen für eine nachhaltig gesunde Unternehmenskultur stellen.
- In solchen Fällen kann BEM auch präventiv wirken, wenn die Betroffenen einverstanden sind.
Raum für individuelle Lösungen
Ob kleiner oder großer Betrieb, die gesetzliche Verpflichtung für BEM gilt generell. Der Gesetzgeber hat allerdings in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen. Mit Blick auf die alternde Gesellschaft dürfte sich das Verfahren als Vorteil erweisen: Der Arbeitsmarkt schrumpft, während das Renteneintrittsalter steigt.
BEM: Material von der AOK
Im Arbeitgeberportal der AOK erhalten Sie rund um BEM als Download:
- Ablaufdiagramme
- Checklisten
- Mustervorlagen
- Datenschutzbestimmungen
- Unterlagen für die Dokumentation
BEM: Weitere Unterstützung
Zur Durchführung von BEM erhalten Sie auch hier Unterstützung:
- Berufsgenossenschaften
- Unfallkassen
- Rentenversicherungsträger
- Bundesagentur für Arbeit
- Integrationsämtern
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Wettbewerbsvorteil: demografiefest sein
Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass bis 2035 vier bis sechs Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter fehlen werden. In die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu investieren, wird also zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. „Erfahrene Mitarbeitende sind ein Schatz für Unternehmen. Können sie ihre Gesundheit erhalten oder wiederherstellen und lange am Arbeitsleben teilnehmen, macht das Betriebe demografiefest“, gibt Christian Konrad zu bedenken. „Darüber hinaus sichern sich Unternehmen so das Know-how erfahrener Fachkräfte.“
Wie Betriebliches Eingliederungsmanagement abzulaufen hat, dafür gibt es keine festen Vorgaben. Hilfreich sind auf jeden Fall systematische Prozesse und Vorgehensweisen.

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