Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement nach SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, eine länger andauernde oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und die Betroffenen so wieder einzugliedern, dass eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden wird. Die AOK unterstützt diese Aufgabe des Arbeitgebers mit vielen Angeboten.

BEM: Gesetzliche Vorschrift

Seit 2004 sind alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit verpflichtet, für ein Betriebliches (Wieder‑)Eingliederungsmanagement zu sorgen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). 

Die Verpflichtung für Unternehmen hat sich in der Praxis als sinnvolle Investition in die Zukunft erwiesen. BEM hilft dabei, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden wiederherzustellen und möglichst dauerhaft zu sichern. Davon profitieren die Beschäftigten wie auch der Arbeitgeber.

Verpflichtung ohne individuellen Anspruch

Es ist aber wichtig bei BEM, Verpflichtung und Anspruch zu unterscheiden: Auch wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist BEM anzubieten, haben Beschäftigte nicht automatisch einen Anspruch darauf. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2021 entschieden: Nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers stehe ein entsprechender Anspruch beziehungsweise ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenüber.

BEM spart Kosten

Unternehmen entstehen erhebliche finanzielle Belastungen, wenn Mitarbeitende wiederholt oder länger krankheitsbedingt ausfallen – etwa aus der Lohnfortzahlung, aus Überstundenvergütungen, durch Ersatzpersonal sowie durch Produktionsausfälle. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bezifferte den volkswirtschaftlichen Produktionsausfall 2022 in Deutschland für insgesamt 888,9 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage mit Kosten in Höhe von 118 Milliarden Euro. Ein wirksames BEM kann diese Belastungen erheblich mindern, da es dazu beiträgt, erkrankte Mitarbeitende wieder schneller und umfassender in den Arbeitsprozess zu integrieren.

BEM steigert die Arbeitgeberattraktivität

Unternehmen, die sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten starkmachen, sichern sich nicht nur das Know-how ihrer erfahrenen Kräfte. Vielmehr erzielen sie auch einen Imagegewinn, indem sie sich als fürsorgliche Arbeitgeber präsentieren. Das spricht sich herum, wird von Beschäftigten positiv wahrgenommen und wird mit einem Mehr an Arbeitszufriedenheit und Motivation honoriert. Das belegt das „iga-Barometer“, eine Repräsentativbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit: 57,5 Prozent der Befragten stimmten der Frage teilweise oder ganz zu, dass sich ihr Unternehmen um ihre Gesundheit kümmert. Das sind gute Argumente für Arbeitgeber im Wettbewerb um begehrte Fach- und Führungskräfte.

BAR

BEM-Kompass

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) bietet Arbeitgebern und Beschäftigten mit einem umfassenden BEM-Kompass Orientierung zu vielen Fragen des BEM.

BEM macht demografiefest

In unserer alternden Gesellschaft müssen sich die Betriebe auf einen schrumpfenden Arbeitsmarkt einstellen. Laut Statistischem Bundesamt wird die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2035 voraussichtlich um 4 bis 6 Millionen sinken. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit gerade auch ihrer älteren Mitarbeitenden zu investieren, zumal das Renteneintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre steigt.

BEM weitgehend etabliert, kleinere Betriebe tun sich schwer

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in den größeren Betrieben weitgehend installiert und funktioniert aus Sicht der Experten vor Ort gut. Ein Projekt des DGB-Bildungswerks untersuchte von 2015 bis 2018 die Etablierung des BEM in Deutschland und kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Kleinere Betriebe tun sich mit der Umsetzung schwerer als größere.
  • Schwerbehinderte, die von BEM profitieren, schätzen das Instrument sehr.
  • Generell sind die Beschäftigten, die das BEM betrifft, aber eher skeptisch.
  • Vertrauensbildende Maßnahmen und eine gute internen Kommunikation sind daher ein wichtiger Bestandteil.
BEMpsy

Plattform für BEM bei Schwerbehinderung und psychischen Beeinträchtigungen

Informationen für die Integration von Schwerbehinderten, insbesondere bei psychischen Problemen, bietet die BEMpsy-Plattform.

So unterstützt die AOK beim BEM

Als Partner der Arbeitgeber und als Experten für Gesundheit – nicht zuletzt am Arbeitsplatz – leistet die AOK wertvolle Unterstützung beim BEM. Die AOK hilft Unternehmen zum Beispiel mit Arbeitshilfen dabei, BEM im Betrieb einzuführen und zu etablieren. Auch Informationen zu BEM-Gesprächen hält Ihre AOK für Sie bereit. Dank der Vielzahl an AOK-Arbeitshilfen können Sie zum Beispiel BEM-Gespräche strukturiert vorbereiten und führen, das Vorgehen dokumentieren und kontrollieren, ob der Eingliederungsprozess erfolgreich ist. Diese Arbeitshilfen stehen zum Herunterladen bereit.

 

Stand

Zuletzt aktualisiert: 08.08.2024

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