Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen 2025

Zum Jahreswechsel gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung steigen laut Ankündigungen voraussichtlich um 0,2 Prozent. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen werden 2025 voraussichtlich ebenfalls erhöht.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2025 angehoben

Mit der aktuell noch nicht verabschiedeten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 gemäß der Einkommensentwicklung im maßgeblichen Jahr 2023 turnusgemäß angepasst. Die vorliegenden Entwürfe zeigen, dass die Grenzwerte erheblich steigen werden.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit wird von derzeit 69.300 Euro (2024) im kommenden Jahr auf voraussichtlich 73.800 Euro (allgemeine JAEG) angehoben.

Für Beschäftigte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei waren, gilt ein Wert von aktuell 62.100 Euro und 2025 voraussichtlich von 66.150 Euro (besondere JAEG).

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt derzeit bei 62.100 Euro jährlich und steigt 2025 voraussichtlich auf 66.150 Euro.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 erstmals eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 96.600 Euro.

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit ist dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt und hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent angehoben (Bundesanzeiger vom 6. November 2024).

Weitere Beitragssätze zur Sozialversicherung:

  • In der Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz weiterhin 14,6 Prozent. Unverändert bleibt auch der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
  • Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der verschiedenen Krankenkassen für 2025 sind noch nicht bekannt. Die Kassen legen die Werte in der Regel bis Ende Dezember 2024 fest.
  • In der Pflegeversicherung werden 2025 die Beitragssätze voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Bundesrat muss hier noch zustimmen.
  • Die Beitragssätze in der Rentenversicherung (18,6 Prozent) und zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) bleiben 2025 unverändert.
  • Die Künstlersozialabgabe liegt auch 2025 bei 5,0 Prozent.
  • Die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2025 wurde noch nicht festgelegt.

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Erstellt am: 13.11.2024

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