Digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird digitalisiert. Arbeitgeber beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen seit 2024 nur noch elektronisch.

Keine Bescheinigungen mehr auf Papier

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Unternehmen wichtig, die für öffentliche Aufträge bieten. Damit bescheinigen Krankenkassen, dass ein Unternehmen pünktlich und regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Die Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung steht noch aus. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, können Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch beantragen.

Bietende bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab diesem Zeitpunkt elektronisch. Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, wird das Verfahren als Zusatzmodul „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung“) zum Basismodul in den Entgeltabrechnungsprogrammen deklariert. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung an.

Über das SV-Meldeportal wird es nach der Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung ebenfalls möglich sein, Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt dann ebenfalls elektronisch.

Passend zum Thema
Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Rubrik Tools.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Abo

Die digitalen Unbedenklichkeitsbescheinigungen können Arbeitgeber auch im „Abonnement“ anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Bedingungen sind weiterhin erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue Bescheinigung von der Krankenkasse übermittelt. Melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu verschiedenen Krankenkassen, beantragen sie bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin versichert ist, die Unbedenklichkeitsbescheinigung. 

Für Sie persönlich
Zeit für einen Wechsel

Mehr Leistungen, mehr Produkte, mehr Service: Entdecken Sie die attraktiven Angebote für Versicherte und starten Sie mit einer Mitgliedschaft bei der AOK ins neue Jahr.

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wenn die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt des Antrags und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben wurden, stellt die Einzugsstelle, also die Krankenkasse, eine sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Liegen aktuell zwar keine Beitragsrückstände vor, gab es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen beziehungsweise mit der Zahlung, stellt die Krankenkasse eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
E-Paper
Trends & Tipps 2024 - Das Magazin

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2023/2024 finden Sie im Begleitmagazin zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Aktuelles
  • 12.07.2024 | Podcast Fachkräfteeinwanderung Folge 3
    Was ändert sich bei der Rekrutierung und Anerkennung internationaler Fachkräfte? Antworten dazu im Podcast.
  • Zwei Personen bei einem Spaziergang, konzentriert ins Gespräch vertieft.
    18.07.2024 | Newsletter Ausgabe 07/2024
    Walk-and-Talk für mehr Gesundheit, Kreativität und Produktivität. Was es bringt, Spaziergänge zu Meetings zu machen.
  • Drei Titelbilder zu neuen E-Paper
    17.07.2024 | Regelungen zur Sozialversicherung
    Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Beschäftigung im Studium und Praktikum sowie Minijobs.
Expertenforum der AOK Baden-Württemberg

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

gesundes unternehmen – der Arbeitgeber-Newsletter der

AOK Baden-Württemberg
Gehaltenes Smartphone mit sichtbaren AOK-Newsletterinhalten.

Verpassen Sie keine News zum Thema

Sie sind Arbeitgeber und möchten über das Thema auf dem Laufenden bleiben? Dann registrieren Sie sich jetzt für den AOK-Newsletter. 

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.