Online-Training Beschäftigung von Studierenden
Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studierenden sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.
Werkstudenten im Unternehmen
Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für Studierende und auch für Sie als Arbeitgeber.
Inhalte des Online-Trainings
Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:
- Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studierenden und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
- Wer gilt als ordentlich Studierender?
- Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
- Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
- Teilnehmende dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
- Meldungen
- Krankenversicherung der Studierenden
Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.
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