Online-Training Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem On­line-Trai­ning Ih­rer AOK Baden-Württemberg er­fah­ren Sie mehr über die Rech­te und Pflich­ten des Ar­beit­ge­bers bei der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung (bAV).

Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten.

Inhalte des Online-Trainings

Mit dem Online-Training Ihrer AOK Baden-Württemberg erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Drei wichtige Personalprozesse stehen dabei im Vordergrund:

  • Neueinstellung: Ein neuer Mitarbeiter bringt seinen bAV-Vertrag vom früheren Arbeitgeber mit.
  • Kündigung: Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und hat einen bAV-Vertrag.
  • Auflösung des bAV-Vertrages: Ein Mitarbeiter bittet um Auflösung seines bAV-Vertrages.

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