Beiträge zur Sozialversicherung

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Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

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Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und geben weitere Meldungen wie Sofort- und Jahresmeldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mit Ausfüllhilfen erstellt.

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