Die Wahl der Krankenversicherung
Der weitaus größte Teil der Selbstständigen steht vor der Frage, wie sie sich und ihre Familienangehörigen krankenversichern sollen.
Selbstständige können mit Beginn ihrer Tätigkeit zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung wählen. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sind eine gründliche Analyse und eine individuelle Beratung nötig. Sie sollte die persönlichen Verhältnisse und Erfordernisse berücksichtigen.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich erheblich. Wir haben die wichtigsten Unterschiede für Sie aufgeführt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
- sichert allen Versicherten ein gleich hohes Niveau der gesundheitlichen Betreuung.
- Kinder und Ehepartnerinnen und -partner können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden (§ 10 SGB V).
- Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung hängt nur vom Einkommen ab.
- Selbstständige können sich für rund 182 Euro im Monat (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag) als freiwillige Mitglieder gesetzlich krankenversichern.
In der privaten Krankenversicherung
- richtet sich der Beitrag dagegen unter anderem nach dem Alter und etwaigen Vorerkrankungen des Versicherten.
- Aspekte wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit werden in regulär gebuchten Tarifen nicht berücksichtigt.
- Zudem sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eigene Prämien für Familienangehörige zu zahlen.
- Privatversicherte gehen bei ambulanten Behandlungen stets in Vorkasse.
- Darüber hinaus werden einige Leistungen erst gewährt, wenn eine Wartezeit verstrichen ist.
- Außerdem ist wichtig zu wissen: Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung kann später kaum rückgängig gemacht werden. Daher sollte sie wohlüberlegt sein.
Freiwillige Versicherung bei der AOK
Die AOK unterstützt mit ihrem Leistungspaket dabei, eine Krankheit schnell zu überwinden. Dazu zählen ambulante und stationäre Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Bei schweren oder langwierigen Erkrankungen koordinieren besonders ausgebildete AOK-Mitarbeitende die Rehamaßnahmen.
Des Weiteren erhalten Familienangehörige von AOK-Versicherten die gleichen Leistungen wie der oder die Versicherte selbst, ohne einen eigenen Beitrag zu zahlen. Das gilt auch, wenn sie ein eigenes Einkommen von bis zu 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) monatlich beziehen. So wird das Familienbudget der Existenzgründenden entlastet.
Keine Prüfungen – kein Ausschluss
Vor der Aufnahme einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfungen. Es gibt auch keine Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten oder einen zusätzlichen Risikobeitrag für bestimmte Personengruppen. Das bleibt auch mit zunehmendem Alter oder nach teuren und schweren Operationen so.
Krankenversicherung im Übergang zur Selbstständigkeit
Wenn eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, endet die gesetzliche Krankenversicherungspflicht, die aufgrund einer bisher ausgeübten nichtselbstständigen Beschäftigung bestanden hat. Selbstständige können sich aber freiwillig weiterversichern.
Freiwillige Mitglieder haben bei der Krankenversicherung die Wahl zwischen zwei Beitragssätzen. Der allgemeine Beitragssatz schließt einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab Beginn der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit ein. Wird darauf verzichtet, gilt ein ermäßigter Satz. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag.
Pflegeversicherung
Wer gesetzlich krankenversichert ist, gehört automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung bei derselben Krankenkasse an.
Privat krankenversicherte Selbstständige sind dagegen verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der private Pflegeversicherungsvertrag muss Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Für Ehepartner und -partnerinnen, die nicht erwerbstätig sind, ist auch ein Beitrag zur privaten Pflegeversicherung zu entrichten. Für viele Existenzgründende ist die soziale Pflegeversicherung daher günstiger.