Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung
Einige wenige Gruppen von Selbstständigen sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden. Auch Selbstständige in der Landwirtschaft sind gesetzlich unfallversichert. Alle anderen können sich freiwillig gegen Unfälle versichern.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist bei Unfällen während der Arbeit sowie auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte zuständig. Darüber hinaus sind anerkannte Berufskrankheiten abgesichert. Die Versicherung umfasst allerdings nur Personen- und keine Sachschäden.
Die Beitragshöhe wird individuell ermittelt und richtet sich nach der beruflichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Risiko.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung an die Stelle der Krankenversicherung. Unabhängig davon, wer einen Unfall verschuldet hat, übernimmt sie zunächst unter anderem die
- Kosten für ärztliche Betreuung,
- Krankenhaus,
- Medikamente
- sowie Heil- und Hilfsmittel.
- Nach schweren Arbeitsunfällen ist sie auch für die Rehabilitation oder eventuell für eine Rentenzahlung zuständig.
- Während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein sogenanntes Verletztengeld.
Der Beitrag sichert zudem eine steuerfreie Unfallrente, wenn dauerhafte Schäden bleiben. Allerdings wird die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, wenn sie zusammen mit der Unfallrente eine bestimmte Grenze übersteigt.