Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätige gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.
Expertenforum der AOK Baden-Württemberg
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Grundlagen der Beitragsberechnung, Beschäftigte einstellen
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Diese Fristen für Beitragsnachweise und Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge sollten Arbeitgeber einhalten.
Mehr erfahrenBeitragszuschuss zur Krankenversicherung
Ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund des Einkommens krankenversicherungsfrei, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Mehr erfahrenAusnahmen von der paritätischen Beitragszahlung
Arbeitgeber und Beschäftigte tragen Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte. Aber es gibt Ausnahmen von der paritätischen Beitragszahlung.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Baden-Württemberg
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten