Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.11. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.11. MobRehaEmpf, Verlängerungskriterien
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel I.11 des Allgemeinen Teils verwiesen. 1
1 Die Verlängerung einer mobilen neurologischen Rehabilitation orientiert sich an den Ausführungen der BAR zur Behandlungsdauer in der Anlage 2 zur neurologischen Rehabilitation in der Phase C.
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