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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.5. RS 2017/11
Ziff. 7.5. RS 2017/11, Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes bei einem schwerstkranken Kind nach § 45 Absatz 4 SGB V
(1) Das Krankengeld für schwerstkranke Kinder nach § 45 Absatz 4 SGB V wird wegen des unbestimmten, häufig längeren Freistellungszeitraums gegenüber dem Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 SGB V nach den Maßgaben des § 47 SGB V berechnet. Die Berechnung erfolgt auch hierbei für den Kalendertag.
(2) Für weitere Informationen siehe "Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII" [RS 2022/06].
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