Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1. RS 2022/09
Ziff. 2.1. RS 2022/09, Form der Meldungen im Haushaltsscheck-Verfahren
Meldungen im Haushaltsscheck-Verfahren können
- - schriftlich mittels Papierbeleg erfolgen oder
- - durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden.
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