Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 184h StGB
§ 184h StGB, Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1. sexuelle Handlungen
- nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
- 2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person
- nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.
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