Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 78 Reha-Empf
§ 78 Reha-Empf, Verfahrensabsprachen
1 Verfahrensabsprachen zur Erstattung zwischen gesetzlichen Leistungsträgern bleiben von dieser Gemeinsamen Empfehlung unberührt. 2 Die daran Beteiligten machen diese Verfahrensabsprachen den übrigen Vereinbarungspartnern dieser Gemeinsamen Empfehlung zugänglich, soweit sie für andere Vereinbarungspartner von Bedeutung sind.
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