Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.4. MobRehaEmpf
Ziff. I.4. MobRehaEmpf, Ausschlusskriterien
Eine mobile Rehabilitationsleistung kommt nicht in Betracht bei
- - unzureichender pflegerischer, medizinischer und sonstiger häuslicher Versorgung,
- - fehlender Kooperation der An- und Zugehörigen,
- - Angewiesen sein auf nicht transportable therapeutische Geräte,
- - die Therapie beeinträchtigenden Abhängigkeitserkrankungen,
- - nicht beeinflussbarer Fremd- oder Selbstgefährdung,
- - Verwahrlosung.
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