Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 38 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01
§ 38 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen voraus, dass der Versicherte über einen Haushalt verfügt, dessen Weiterführung ihm nicht möglich ist. Je nach Grund der Haushaltshilfe müssen zudem die in den Ziff. 2.2 bis 2.4 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
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