Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 EntgFG Ziff. 8. RS 1998/01
§ 3 EntgFG Ziff. 8. RS 1998/01, Nachrang des Mutterschaftsgeldes
Der Arbeitgeber hat bei einem früheren Entbindungstermin als erwartet für die geleistete Entgeltfortzahlung keinen Rückforderungsanspruch gegen die Arbeitnehmerin. Tritt also die Entbindung früher als erwartet ein, so bleibt es bei dem fortgezahlten Arbeitsentgelt bis zu Beginn der Schutzfrist. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht nach § 200 Absatz 4 RVO bzw. § 29 Absatz 5 KVLG für die Zeit des fortgezahlten Arbeitsentgelts.
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