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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.1. RS 2011/01
Ziff. 5.1. RS 2011/01, Abrechnung von konservierenden und chirurgischen Leistungen (Bema-Teil 1)
Die elektronische Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen basiert auf der Festsetzung des Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung vom 20. 2. 1995 und der Vereinbarung der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 31. 5. 1996. Durch den DTA-Vertrag vom 10. 5. 2010 haben sich keine Veränderungen der bisherigen Regelungen ergeben.
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