Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 57 PflAPrV
§ 57 PflAPrV, Aufgaben der Geschäftsstelle
1 Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. 2 Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.
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