Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.11.2. BRi
Ziff. 4.11.2. BRi, [F 6.2] Haushaltsführung (ohne Berücksichtigung von Wegstrecken)
Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen.
[F 6.2.1] Einkaufen für den täglichen Bedarf
Einkäufe für den täglichen Bedarf, z. B. Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitung tätigen
[F 6.2.2] Zubereitung einfacher Mahlzeiten
Vorbereitete Speisen erwärmen, je nach individuellen Gegebenheiten auf dem Herd, im Backofen oder in der Mikrowelle, oder einfache Mahlzeiten zubereiten
Dies umfasst die Zubereitung eines Heißgetränkes oder kleiner Speisen wie z. B. eines Spiegeleies. Ebenso sind das Entnehmen der Speisen aus Aufbewahrungsort und -behältnis sowie das Belegen von Brotscheiben oder Brötchen, Öffnen von Konserven zu berücksichtigen.
[F 6.2.3] Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten
Einfache und körperlich leichte Haushaltstätigkeiten ausführen
Darunter fallen z. B. Tisch decken, abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen.
[F 6.2.4] Aufwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege
Aufwendige und körperlich schwere Haushaltstätigkeiten ausführen
Darunter fallen z. B. Böden wischen, Staub saugen, Fenster putzen, Wäsche waschen, Bett beziehen.
[F 6.2.5] Nutzung von Dienstleistungen
Pflegerische oder haushaltsnahe Dienstleistungen organisieren und steuern
Darunter fallen z. B. Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Wäscherei, Handwerker, Friseur oder Fußpflege.
[F 6.2.6] Umgang mit finanziellen Angelegenheiten
Alltägliche finanzielle Angelegenheiten erledigen
Darunter fallen z. B. Führen eines Girokontos, Überweisungen vornehmen oder entscheiden, ob genügend Bargeld im Hause ist, eine Rechnung bezahlt werden muss und ggf. die dazu notwendigen Schritte einzuleiten oder durchzuführen.
[F 6.2.7] Umgang mit Behördenangelegenheiten
Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden sowie Sozialversicherungsträgern
Darunter fallen z. B. die Entscheidung, ob ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden muss, und ggf. die dazu notwendigen Schritte einzuleiten oder durchzuführen.
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