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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.12.1.5. BRi
Ziff. 4.12.1.5. BRi, Rehabilitationsprognose
Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für den Erfolg der Leistung zur medizinischen Rehabilitation
- - auf der Basis der Erkrankung oder Behinderung, des bisherigen Verlaufs, des Kompensationspotenzials oder der Rückbildungsfähigkeit unter Beachtung und Förderung individueller positiver Kontextfaktoren, insbesondere der Motivation oder Motivierbarkeit der antragstellenden Person,
- - über die Erreichbarkeit des/der festgelegten Rehabilitationsziele/s durch eine geeignete Leistung zur medizinischen Rehabilitation,
- - in einem notwendigen Zeitraum.
Eine positive Rehabilitationsprognose ist anzunehmen, wenn mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien zutrifft:
- - Beseitigung/alltagsrelevante Verminderung der Beeinträchtigung(en) der Aktivitäten durch Verbesserung der Selbsthilfefähigkeit sind erreichbar oder
- - Kompensationsmöglichkeiten zur Alltagsbewältigung sind mit nachhaltigem Erfolg anzuwenden (trainierbar) oder
- - Adaptionsmöglichkeiten, welche die Beeinträchtigungen der Teilhabe vermindern, können erfolgreich eingeleitet werden.
Eine besondere Form der ambulanten Rehabilitation stellt die mobile Rehabilitation dar, bei der die rehabilitative Leistungserbringung im gewohnten Lebensumfeld der antragstellenden Person, somit auch im Pflegeheim, erfolgt.
Zielgruppe mobiler Rehabilitation können vorrangig Personen sein, bei denen eine Zielerreichung durch Nutzung adaptiver Strategien zu erwarten ist, weil in diesem Setting positive Einflussfaktoren aus dem Lebenshintergrund bestmöglich einbezogen und genutzt werden können.
Gerade Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, bei denen realistische, alltagsrelevante Rehabilitationsziele definiert werden können, aber Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose nahezu ausschließlich im gewohnten Lebensumfeld angenommen werden kann., können von dieser Form der Rehabilitation profitieren. Diese Personen könnten andere rehabilitative Angebote in der Regel nicht wahrnehmen. Das gilt beispielsweise auch für Menschen mit erheblichen Schädigungen der Sprech- bzw. Seh- und Hörfunktion, mit einer Besiedlung durch multiresistente Keime (z. B. 4MRGN), einer damit einhergehenden Isolationspflicht unter stationären Bedingungen und ggf. Hinweisen auf die Gefahr des Auftretens oder der Verschlechterung einer psychischen Störung. Hier ist für den Erfolg einer Rehabilitation wichtig, dass das vertraute und angepasste Wohnumfeld zur Unterstützung und Förderung genutzt wird oder die Anwesenheit und der aktive Einbezug der Angehörigen/Bezugspersonen in den Rehabilitationsprozess gegeben ist. 1
1 Detaillierte Ausführungen im Zusammenhang mit mobiler Rehabilitation finden sich in den "Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation".
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