Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 45a SGB XI Ziff. 1.2. RS 2023/06
§ 45a SGB XI Ziff. 1.2. RS 2023/06, Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Hierbei handelt es sich um Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen. Dies kann beispielsweise in Form einer kontinuierlichen qualifizierten Pflegebegleitung oder als feste Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen in Notsituationen erfolgen.
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