Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.3. RS 2018/04
Ziff. 4.3.3. RS 2018/04, Tarifvertrag ist für allgemein verbindlich erklärt
Wird ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt, unterliegt auch ein nicht tarifgebundener Arbeitnehmer der Wirkung dieses Tarifvertrages. Eine Entgeltumwandlung ohne entsprechende Tarifvertragsregelung bzw. Tariföffnungsklausel ist dann ausgeschlossen.
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