Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 24 UmwG
§ 24 UmwG, Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
In den Jahresbilanzen des übernehmenden Rechtsträgers können als Anschaffungskosten im Sinne des § 253 Absatz 1 HGB auch die in der Schlussbilanz eines übertragenden Rechtsträgers angesetzten Werte angesetzt werden.
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