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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1.3 Ziff. A. HebVtr
Anlage 1.3 Ziff. A. HebVtr, Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung
Beratung der Schwangeren, auch mit Kommunikationsmedium | ||
0100 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 8,40 EUR |
0101 | als Dienst-Beleghebamme | 8,40 EUR |
0102 | als Begleit-Beleghebamme | 8,40 EUR |
Die Positionsnummer 010x ist während der Schwangerschaft insgesamt höchstens 12-mal als individuelle persönliche Beratung abrechnungsfähig. Terminvereinbarungen und Serienberatungen (z. B. Informationen/Newsletter als allgemeine und nicht persönliche Hinweise) sind nicht abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 010x ist neben den Positionsnummern 02X0; 0300; 0400; 05XX und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Die Positionsnummer 010x kann an demselben Tag nur dann mehr als einmal abgerechnet werden, wenn die mehrmalige Erbringung der Leistung an demselben Tag durch die Beschaffenheit des Falles geboten war. Eine mehrmalige Abrechnung an demselben Tag ist in diesem Fall in der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit der Leistungserbringung näher zu begründen. |
Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft | ||
0200 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 33,62 EUR |
Die Positionsnummer 0200 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 0200 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0200 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0200 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0230 abgerechnet wird. |
Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt | ||
0230 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 46,83 EUR |
Die Positionsnummer 0230 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 0230 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. |
Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort | ||
0240 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 46,83 EUR |
Die Positionsnummer 0240 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, als Pauschale einmal abrechnungsfähig, sofern dieses Aufklärungsgespräch für den gewählten Geburtsort vor der 38. SSW stattfand. Die Absicht der Versicherten, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, ist in der Versichertenbestätigung zu dokumentieren. Die Positionsnummer 0240 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0200, 0230, 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. |
Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren | ||
0300 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 32,47 EUR |
Die Positionsnummer 0300 ist abrechnungsfähig
Die Positionsnummer 0300 ist hinsichtlich der Zeitintervalle (in der Regel alle 4 bzw. 2 Wochen) und Leistungsinhalten der jeweils gültigen Fassung der Mu-RL nur abrechnungsfähig, soweit sie nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde. |
GDM Screening | ||
0400 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 10,34 EUR |
Die Positionsnummer 0400 ist ausschließlich als sog. Vortest und nur einmalig abrechnungsfähig und beinhaltet auch die Entnahme von Körpermaterial, Glucoselösung und deren Beschaffung. Die Positionsnummer 0400 ist nur abrechnungsfähig, soweit sie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung nach Positionsnummer 0300 und nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde. |
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten | ||
0500 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 21,74 EUR |
0501 | als Dienst-Beleghebamme | 21,74 EUR |
0502 | als Begleit-Beleghebamme | 21,74 EUR |
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren. Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen. |
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 1 | ||
0510 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 26,07 EUR |
0511 | als Dienst-Beleghebamme | 26,07 EUR |
0512 | als Begleit-Beleghebamme | 26,07 EUR |
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren. Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen. Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist bei dem in der Übergangszeit liegenden Leistungsanteil der Zeitpunkt der Beendigung dieses Anteils. |
CTG — Cardiotokografische Überwachung | ||
0600 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 9,29 EUR |
0601 | als Dienst-Beleghebamme | 9,29 EUR |
0602 | als Begleit-Beleghebamme | 9,29 EUR |
Die Positionsnummer 060x ist je Tag höchstens 2-mal abrechnungsfähig, es sei denn, dass weitere Überwachungen ärztlich angeordnet werden. |
Geburtsvorbereitung in der Gruppe, bis zu 10 Schwangere je Gruppe und höchstens 14 Stunden, für jede Schwangere je Unterrichtsstunde (60 Minuten) | ||
0700 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 8,36 EUR |
Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, auf ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit | ||
0800 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 10,85 EUR |
Die Positionsnummer ist nur bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten auf ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
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Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, ohne ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit | ||
0830 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 10,85 EUR |
Die Positionsnummer ist bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten ohne ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
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