Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1.3 Ziff. E. HebVtr
Anlage 1.3 Ziff. E. HebVtr, Auslagenersatz/Wegegeld
Wegegeld
Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung | ||
3000 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 2,44 EUR |
3002 | als Begleit-Beleghebamme | 2,44 EUR |
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung | ||
3010 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 2,44 EUR |
3012 | als Begleit-Beleghebamme | 2,44 EUR |
Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 1 | ||
3100 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 3,44 EUR |
3102 | als Begleit-Beleghebamme | 3,44 EUR |
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges. |
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 1 | ||
3110 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 3,44 EUR |
3112 | als Begleit-Beleghebamme | 3,44 EUR |
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km | ||
3200 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 0,85 EUR |
3202 | als Begleit-Beleghebamme | 0,85 EUR |
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km | ||
3210 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 0,85 EUR |
3212 | als Begleit-Beleghebamme | 0,85 EUR |
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 1 | ||
3300 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 1,17 EUR |
3302 | als Begleit-Beleghebamme | 1,17 EUR |
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges. |
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 1 | ||
3310 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 1,17 EUR |
3312 | als Begleit-Beleghebamme | 1,17 EUR |
Pauschale für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | ||
3350 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 3,03 EUR |
3352 | als Begleit-Beleghebamme | 3,03 EUR |
Zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten sind die entsprechenden Belege in Kopie einzureichen. |
Material
Materialpauschale Vorsorgeuntersuchung | ||
3400 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 3,48 EUR |
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3400 kann nicht neben der Positionsnummer 3500 abgerechnet werden. |
Materialpauschale bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen | ||
3500 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 2,55 EUR |
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3500 kann nicht neben den Positionsnummern 3400 und 3600 abgerechnet werden. |
Materialpauschale Geburtshilfe | ||
3600 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 64,32 EUR |
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3600 kann nur im Zusammenhang mit einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt abgerechnet werden. Bei Leistungen, die im Krankenhaus erbracht werden, sind Materialien und Arzneimittel in der DRG enthalten, die das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse geltend macht. Eine Abrechnung durch die Beleghebamme gegenüber der Krankenkasse ist nicht möglich. |
Materialpauschale bei Versorgung einer Naht bei Geburtsverletzungen, zusätzlich zur Positionsnummer 3600 | ||
3700 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 47,91 EUR |
Materialpauschale aufsuchende Wochenbettbetreuung | ||
3800 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 31,65 EUR |
Materialpauschale Neugeborenen-Screening | ||
3810 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 3,64 EUR |
Materialpauschale Pulsoxymetrie | ||
3820 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 7,08 EUR |
Die Positionsnummer 3820 ist nur einmalig abrechnungsfähig. |
Materialpauschale bei Beginn der aufsuchenden Wochenbettbetreuung später als 4 Tage nach der Geburt | ||
3900 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 19,60 EUR |
Materialpauschale Fäden ziehen Dammnaht | ||
3910 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 8,72 EUR |
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen. Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3910 kann nicht neben der Positionsnummer 3920 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten. |
Materialpauschale Fäden/Klammern entfernen Sectionaht | ||
3920 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 6,80 EUR |
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen. Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3920 kann nicht neben der Positionsnummer 3910 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten. |
Perinatalerhebung bei einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt nach vorgeschriebenem Formblatt einschließlich Versand- und Portokosten | ||
4000 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 10,85 EUR |
Mit der Gebühr sind auch die Kosten für die Auswertung des Formblatts abgegolten. |
Diese Anlage kann unter Einhalten einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine Kündigung der Anlage kann erstmals zum 1. 7. 2020 erfolgen.
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