Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.8.2. RS 2020/03
Ziff. 7.8.2. RS 2020/03, Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen, Arbeitseinkommen und Rente
Hinsichtlich der Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung sind die unter Abschnitt 7.6 skizzierten Regelungen nach § 57 Absatz 1 SGB XI entsprechend anwendbar.
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