Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.5. RS 2007/08
Ziff. 5.5. RS 2007/08, Mittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder Abgabepreis
Das BMA — jetzt zuständig das BMG — hat aufgrund des § 34 Absatz 4 SGB V durch Rechtsverordnung 1 bestimmte sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.
(nicht abgebildet, vgl. Bd. I: §§ 1 und 2 HilfsMKVV)
1 HilfsMKVV, vgl. auch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur HilfsMKVV vom 25. 1. 1990.
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