Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anhang II RS 2007/08
Anhang II RS 2007/08, Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil
(1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen (im Folgenden: Spitzenverbände) hatten für Hilfsmittel, die einen Gebrauchsgegenstand beinhalten oder ersetzen, am 19. 3. 1997 und am 30. 3. 1998 sowie in verschiedenen Besprechungen Eigenanteils- bzw. Zuschussempfehlungen ausgesprochen. Diese wurden vor dem Hintergrund der Währungsumstellung von DM auf Euro am 1. 8. 2001 angepasst, indem die Euro-Beträge nach dem amtlichen Umrechnungskurs berechnet und anschließend auf glatte Euro-Beträge gerundet wurden. Die Eigenanteile für orthopädische Schuhe für Erwachsene wurden auf Basis der zweiten Verordnung zur Änderung der OrthV vom 26. 6. 2001 (in Kraft getreten am 1. 7. 2001) festgelegt.
(2) Im Nachhinein wurde in den Rechtsvorschriften des BVG eine Umstellung auf glatte Euro-Beträge bekannt gegeben, die von denen in der Empfehlung der Spitzenverbände abwichen 1 . Die Spitzenverbände haben daher eine Änderung ihrer Empfehlung vom 1. 8. 2001 vorgenommen, damit ein einheitliches Vorgehen bei den verschiedenen Kostenträgern gewährleistet ist.
(3) Die Zuzahlungs- bzw. Eigenanteilsbeträge der vorgenannten Empfehlungen werden in dieser Verlautbarung zusammengeführt.
(4) Darüber hinaus wird eine Zuschussempfehlung zu Badeanzügen für Brustprothesenträgerinnen ausgesprochen, der sich der AEV nicht anschließt.
(5) Grundsätzlich ist gemäß § 33 Absatz 8 SGB V in Verb. mit § 61 SGB V eine Zuzahlung des Versicherten zu allen Zahlungen seiner Krankenkasse im Rahmen seiner Hilfsmittelversorgung fällig. Grundlage für die Berechnung der Zuzahlung ist der von der Krankenkasse zu übernehmende Betrag. Ein vom Versicherten zu zahlender Gebrauchsgegenstandsanteil ist somit vor der Berechnung der Zuzahlung von dem Abgabepreis des Hilfsmittels abzuziehen.
1 Vgl. Bekanntmachung über die Umstellung der im Sozialen Entschädigungsrecht ausgewiesenen Signalbeträge und Tabellenwerte auf den Euro vom 15. 10. 2001, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 17. 11. 2001, Nr. 215a.
Eigenanteilsregelung | |
Produktbezeichnung Produktart | Empfohlener Eigenanteil Euro |
Orthopädische Schuhe für Erwachsene | pro Paar |
Maßschuhe: | |
Orthopädische Straßenschuhe 31.03.01.0 | 76 EUR |
Orthopädische Hausschuhe 31.03.01.1 | 40 EUR |
Orthopädische Sportschuhe 31.03.01.2 | 30 EUR |
Orthopädische Badeschuhe 31.03.01.3 | 14 EUR |
Orthopädische Interimsschuhe 31.03.01.4 | -,- |
Konfektionsschuhe: | |
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung 31.03.03.0 | 76 EUR |
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung 31.03.03.1 | 76 EUR |
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen 31.03.03.2 | 76 EUR |
Verbandschuhe (Kurzzeit) 31.03.03.3 | -,- |
Verbandschuhe (Langzeit) 31.03.03.4 | -,- |
Fußteilentlastungsschuh 31.03.03.5 | -,- |
Korrektursicherungsschuhe 31.03.03.6 | -,- |
Schuhe über Beinorthese 31.03.03.7 | 76 EUR |
Eigenanteilsregelung | |
Produktbezeichnung Produktart | Empfohlener Eigenanteil Euro |
Orthopädische Schuhe für Kinder | pro Paar |
Maßschuhe: | |
Orthopädische Straßenschuhe 31.03.01.0 | 45 EUR |
Orthopädische Hausschuhe 31.03.01.1 | 20 EUR |
Orthopädische Sportschuhe 31.03.01.2 | 20 EUR |
Orthopädische Badeschuhe 31.03.01.3 | 14 EUR |
Orthopädische Interimsschuhe 31.03.01.4 | -,- |
Konfektionsschuhe: | |
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung 31.03.03.0 | 45 EUR |
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung 31.03.03.1 | 45 EUR |
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen 31.03.03.2 | 45 EUR |
Verbandschuhe (Kurzzeit) 31.03.03.3 | -,- |
Verbandschuhe (Langzeit) 31.03.03.4 | -,- |
Fußteilentlastungsschuh 31.03.03.5 | -,- |
Korrektursicherungsschuhe 31.03.03.6 | 45 EUR |
Schuhe über Beinorthese 31.03.03.7 | 45 EUR |
Eigenanteilsregelung | |
Produktbezeichnung Produktart | Empfohlener Eigenanteil Euro |
pro Stück | |
Zwei-/Dreirad 22.51.01.0 22.51.02.0 bis 22.51.02.2 | 255 EUR |
Behindertengerechter Autokindersitz 26.11.06.0 | 100 EUR (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) |
Personenstandwaage 21.99.01.0 | 30 EUR |
Blitz-/Vibrationswecker 16.99.09.3 | 15 EUR |
Reha-Karren/Buggy 18.99.01.0 bis 18.99.01.2 | 100 EUR (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) |
Spreizkinderwagen 18.99.01.3 | 200 EUR 1 |
1 Eigenanteil nur bei Eigentumsübergang auf den Versicherten.
Zuschussregelung | |
Produktbezeichnung Produktart | Empfohlener Zuschuss Euro |
pro Stück | |
Badehose- oder anzug für Inkontinente | 175 EUR |
Badeanzug für Brustprothesenträgerinnen | 50 EUR 1 |
Schlupfsack (z. B. für Rollstuhlfahrer) | max. 125 EUR |
Zuschuss zur Prothesenfixierung (für Brustprothesenträgerinnen) | 40 EUR |
1 Dieser Empfehlung schließt sich der AEV nicht an.
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