Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 5 SGB IX
§ 5 SGB IX, Leistungsgruppen
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
- 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- 5. Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Zu § 5 siehe RS 2001/02 § 5 SGB IX.
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